Pressemitteilung Ferrostaal Oil & Gas GmbH


Ferrostaal Oil & Gas GmbH aus Oestrich-Winkel

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Frankfurt a.M., 24. August 2026

Mit Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden – Insolvenzgericht – wurde am 21. August 2026 über das Vermögen der Ferrostaal Oil & Gas GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden, HRB 27533) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Prof. Dr. Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Ferrostaal Oil & Gas GmbH verfügt über keinen operativen Geschäftsbetrieb. Weitere Unternehmen der Gruppe sind von der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht betroffen.

Die Ferrostaal Oil & Gas GmbH und von dieser gehaltene Beteiligungen waren weltweit als Projektunternehmen tätig; zuletzt in Brasilien als Teil eines Konsortiums im Rahmen eines Auftrags für schwimmende Produktions-, Lager- und Verladeeinheiten für Offshore-Ölfelder. Aktive Projekte bestehen nicht mehr. Mitarbeiter werden bereits seit 2018 nicht mehr beschäftigt. Die Tätigkeit der Ferrostaal Oil & Gas GmbH beschränkt sich dementsprechend auf die geordnete Abwicklung verbleibender Verpflichtungen.

Die Insolvenzantragstellung erfolgte unter Berufung auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Ursächlich hierfür sind insbesondere zeitliche Diskrepanzen zwischen dem Einzug von Forderungen und der Fälligkeit von Verbindlichkeiten innerhalb des maßgeblichen Prognosezeitraums von 24 Monaten.

Prof. Dr. Klaus Pannen: „Da sich die Tätigkeit der Ferrostaal Oil & Gas GmbH bereits vor Insolvenzantragstellung auf die Abwicklung von Alt-Verpflichtungen beschränkte, sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im vorläufigen Insolvenzverfahren nicht erforderlich. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherung des Vermögens im Insolvenzantragsverfahren. Nach derzeitigem Stand ist ein geordneter Abschluss der Abwicklung im Insolvenzverfahren möglich, wozu ich mich im Austausch mit der Geschäftsführung befinde.

Herr Prof. Dr. Pannen ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Namensgeber der überregional tätigen Kanzlei PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE GmbH. Während seiner mehr als dreißigjährigen Berufspraxis hat Herr Prof. Dr. Pannen zahlreiche Insolvenzverfahren, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren als Verwalter bearbeitet und zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland saniert.

Die Kanzlei PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE GmbH, mit Hauptstandorten in Hamburg, Frankfurt am Main, Berlin und Dresden, gehört zu den in Deutschland führenden Insolvenzverwalterpraxen.